Wir haben per offiziellem Schreiben der Hallenverwaltung der Stadt Hannover aufgrund der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 12.11.2021 die Mitteilung erhalten, dass

ab dem 12.11.2021 in den Sporthallen der Region Hannover die 2G-Pflicht für Volljährige gelten wird!

Die Regelung gilt sowohl für den Training- als auch für den Wettkampfbetrieb!

Das bedeutet, dass der Zutritt zu unseren Sportangeboten auf Personen beschränkt wird, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorlegen, der den gültigen Verordnungen entspricht.

Ausnahmen von der 2G-Regel:

  • Für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es keine 2G-Pflicht.
  • Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

Sofern nur Personen anwesend sind, die entsprechend der Verordnungen als „genesen“ oder „vollständig geimpft“ gelten, kann auf das Tragen von Masken und das Einhalten von Abständen verzichtet werden.