Übersicht der Regelungen für den Sportbetrieb in der Corona-Zeit
Regelungen für die Sportanlagen und zum Sportbetrieb (Stand 25.08.2022)
Die nachfolgenden Auflistungen geben die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung nur verkürzt und zusammengefasst wieder – Stand der Quellen: Niedersächsische Corona-Verordnung in Verbindung mit den Allgemeinverfügungen der Region Hannover.
Der FC Schwalbe und die einzelnen Sportangebote behalten sich vor, zum Schutz der Teilnehmenden und Besuchenden schärfere Regelungen für die Sportangebote anzuwenden.
Überblick der Vorschriften
Hier ist für euch die Übersicht aller aktuell gültigen Corona-Vorschriften, die uns betreffen und abhängig der gültigen Warnstufe gelten:
REGELUNGEN FÜR ZUGANG UND MASKEN | |
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Sportangebote in Hallen | Es bestehen bei uns teilweise vereinsweit geregelte Mindestanforderungen über die aktuelle Corona-Verordnung hinaus! Für volljährige Personen ist der Zugang zu Sportangeboten des FC Schwalbe in Hallen nur unter der 2G-Regelung möglich, also für vollständig Geimpfte oder aktuell Genesene entsprechend der gültigen Niedersächsichen Corona-Verordnung. Für Personen ab 14 Jahren gilt außerhalb des eigentlichen Sporttreibens die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens vom Schutzniveau FFP2 / KN95 oder ähnlich. Für Kinder zwischen 6 und 13 reicht eine textile / textilähnliche Mund-Nasen-Bedeckung aus, die die Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln verringert. Kinder bis 5 Jahre müssen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. |
Sportangebote draußen | Es bestehen keine vereinsweiten Sonderregelungen bezüglich Zutrittsbeschränkungen oder Maskenpflicht. |
Hier findet ihr Vorschriften und vereinsinterne Regelungen, die unabhängig der Warnstufe gelten:
WEITERFÜHRENDE VEREINSEIGENE REGELUNGEN | |
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vereinsseitige Bitte bezüglich freiwillige Testungen | Wir empfehlen bzw. bitten ausdrücklich alle Teilnehmenden und Besuchende, die für unsere Sportangebote keinen Testnachweis mehr benötigen, trotzdem eigenverantwortlich Corona-Tests durchzuführen. Wir wollen damit das zur gegenseitigen Sicherheit das Risiko minimieren, dass jemand unwissentlich infiziert an unseren Angeboten teilnimmt. |
vereinsinterne Regelung zu Testnachweisen: | Personen, die aufgrund der Relegungen einen Testnachweis vorzeigen müssen, benötigen zur Teilnahme an den Sportangeboten des FC Schwalbe zertifizierte negative Testnachweise, die den Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung entsprechen: - Testzertifikate aus offiziellen Teststellen - durch Dritte ausgestellte Nachweise über beaufsichtigte Selbsttests - Diese Nachweise müssen durch Einrichtungen ausgestellt sein, die der Corona-Verordnung direkt unterliegen (z.B. Arbeitgeber, Fitnessstudio etc.) und müssen alle vorgegebenen Informationen enthalten. Die notwendigen Informationen findet ihr in der unten verlinkten Vorlage des Landes Niedersachsen. Die Vereinsfunktionäre werden vor den Sportangeboten keine Selbsttests unter Beaufsichtigung durchführen und zertifizieren! |
Gültigkeit der Regelungen | Die Regelungen und vereinsinternen Vorgaben gelten sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb. |
Ausnahmeregelungen zur Zutrittsbeschränkung | - Volljährige Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen, dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen. Dafür müssen sie den Nachweis des Impfausschlusses (ärztliches Attest) sowie einen negativen Tests nach der oben stehenden Kriterien vorlegen. - Für Personen unter 18 Jahren bestehen keine Zutrittsbeschränkungen. |
Prüfung der Nachweise | - Der jeweilige Nachweis ist durch alle anwesenden Personen (egal ob Sporttreibende oder Begleitpersonen) bei jeder Teilnahme vorzulegen. - Die Übungsleiter*innen sind verpflichtet, die Nachweise von allen Anwesenden für jede Einheit aktiv einzufordern und zu sichten. - Personen, die einen geforderten Nachweis nicht erbringen können, ist der Zugang zum Sportangebot zu verweigern. |
Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Abteilungen und Gruppen | Über etwaige vereinsweite Zusatzregelungen hinaus ist es den Abteilungsleitungen bzw. Sportgruppen freigestellt, sich intern auf weiterführende Maßnahmen über die jeweils gültige Niedersächsischen Corona-Verordnung zu verständigen bzw. Ausnahmeregelungen, die in der Niedersächsischen Corona-Verordnung ermöglicht werden, auszusetzen. |
Hygienekonzepte | Für die Sporthallen gibt die Stadt Hannover ein allgemeingültiges Hygiene-Konzept für die Sporthallen der Stadt vor. Die Regelungen aus dem Hygiene-Konzept stehen hier unter "allgemeine Regelungen in den Sporthallen". Für die Sportanlage liegt dem FC Schwalbe ein Hygiene-Konzept vor. Dieses gilt für alle Sportangebote auf der Anlage. Die Regelungen aus dem Hygiene-Konzept stehen hier unter "allgemeine Regelungen auf der Vereins-Anlage". |
Hygiene-Regeln in Sporthallen
Die nachfolgende Auflistung gilt generell für die Nutzung von Sporthallen:
- Die Stadt Hannover hat ein allgemeingültiges Hygiene-Konzept veröffentlicht, dass für alle Sportangebote in den Sporthallen der Stadt gilt. Der aktuelle Stand wird hier verlinkt.
Hygiene-Regeln auf der Vereins-Anlage
Die nachfolgende Auflistung gilt generell für das Betreten der Vereins-Anlage:
- Hinweis: Der Parkplatz, das Gebäude und die Fläche der Außen-Gastronomie zählen zur Vereins-Anlage.
- Wir empfehlen den Übungsleiter*innen über die Teilnehmer und Besucher der jeweiligen Angebote anzufertigen.
- Im Innenbereich (In den Gebäuden) besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Atemschutzmaske. Die notwendige Regelung ist ausgeschildert und entspricht der jeweils aktuellen Corona-Verordnung.
- Verschiedene Sportgruppen dürfen sich nicht zusammen mischen. Jede Sportgruppe bleibt für sich.
- Außerhalb der sportlichen Aktivität gilt die Abstandspflicht zu anderen Personen (1,5 Meter) in den Innen- und Außenbereichen der Anlage.
- Personen mit Corona-Symptomen dürfen grundsätzlich nicht teilnehmen und die Anlage nicht betreten! Dies gilt auch für negativ getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen! Bei Kontakt mit hohem Infektionsrisiko zu Corona-inzierten Personen soll die Anlage bitte ebenfalls nicht betreten werden.
- Die ausgeschilderten Wege zu den Sportflächen sind einzuhalten.
- Körperliche Begrüßungsrituale sind zu unterlassen. Die Hust- und Nies-Etikette ist zu beachten.
- Vor dem Betreten der Sportanlage sind an den entsprechenden Stellen die Hände zu desinfizieren.
- Umkleiden und Duschen sind entsprechend der ausgehängten Regeln der einzelnen Räume zu nutzen. Die Toiletten sind geöffnet.
Quellen der allgemeinen Verordnungen und Verfügungen
Unter den hier stehdenden Verlinkungen kommt ihr zu den offiziellen Seiten der Niedersächsichen Corona-Verordnung, zu den daraus abgeleiteten Allgemeinverfügungen der Region Hannover und den Informationsschreiben der Stadt Hannover zum Sportbetrieb. Das sind die Maßgaben für die Durchführbarkeit unserer Angebote.