Übersicht der Regelungen für den Sportbetrieb in der Corona-Zeit

Regelungen für die Sportanlagen und zum Sportbetrieb (Stand 25.08.2022)

Die nachfolgenden Auflistungen geben die Regelungen der Niedersächsischen Corona-Verordnung nur verkürzt und zusammengefasst wieder – Stand der Quellen: Niedersächsische Corona-Verordnung in Verbindung mit den Allgemeinverfügungen der Region Hannover.

Der FC Schwalbe und die einzelnen Sportangebote behalten sich vor, zum Schutz der Teilnehmenden und Besuchenden schärfere Regelungen für die Sportangebote anzuwenden.

Überblick der Vorschriften

Hier ist für euch die Übersicht aller aktuell gültigen Corona-Vorschriften, die uns betreffen und abhängig der gültigen Warnstufe gelten:

 
[table “22” not found /]

 
Hier findet ihr Vorschriften und vereinsinterne Regelungen, die unabhängig der Warnstufe gelten:

 
[table “21” not found /]

Hygiene-Regeln in Sporthallen

Die nachfolgende Auflistung gilt generell für die Nutzung von Sporthallen:

 

  • Die Stadt Hannover hat ein allgemeingültiges Hygiene-Konzept veröffentlicht, dass für alle Sportangebote in den Sporthallen der Stadt gilt. Der aktuelle Stand wird hier verlinkt.

Hygiene-Regeln auf der Vereins-Anlage

Die nachfolgende Auflistung gilt generell für das Betreten der Vereins-Anlage:

 

  • Hinweis: Der Parkplatz, das Gebäude und die Fläche der Außen-Gastronomie zählen zur Vereins-Anlage.
  • Wir empfehlen den Übungsleiter*innen über die Teilnehmer und Besucher der jeweiligen Angebote anzufertigen.
  • Im Innenbereich (In den Gebäuden) besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung bzw. Atemschutzmaske. Die notwendige Regelung ist ausgeschildert und entspricht der jeweils aktuellen Corona-Verordnung.
  • Verschiedene Sportgruppen dürfen sich nicht zusammen mischen. Jede Sportgruppe bleibt für sich.
  • Außerhalb der sportlichen Aktivität gilt die Abstandspflicht zu anderen Personen (1,5 Meter) in den Innen- und Außenbereichen der Anlage.
  • Personen mit Corona-Symptomen dürfen grundsätzlich nicht teilnehmen und die Anlage nicht betreten! Dies gilt auch für negativ getestete, vollständig geimpfte oder genesene Personen! Bei Kontakt mit hohem Infektionsrisiko zu Corona-inzierten Personen soll die Anlage bitte ebenfalls nicht betreten werden.
  • Die ausgeschilderten Wege zu den Sportflächen sind einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale sind zu unterlassen. Die Hust- und Nies-Etikette ist zu beachten.
  • Vor dem Betreten der Sportanlage sind an den entsprechenden Stellen die Hände zu desinfizieren.
  • Umkleiden und Duschen sind entsprechend der ausgehängten Regeln der einzelnen Räume zu nutzen. Die Toiletten sind geöffnet.

Quellen der allgemeinen Verordnungen und Verfügungen

Unter den hier stehdenden Verlinkungen kommt ihr zu den offiziellen Seiten der Niedersächsichen Corona-Verordnung, zu den daraus abgeleiteten Allgemeinverfügungen der Region Hannover und den Informationsschreiben der Stadt Hannover zum Sportbetrieb. Das sind die Maßgaben für die Durchführbarkeit unserer Angebote.