Mit der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen tritt ab dem 24.02.2022 im Sportbetrieb eine wesentliche Lockerung in Kraft:

Für volljährige Personen: Es gilt für Sportangebote die 3G-Regelung, sowohl drinnen als draußen.
Für Personen ab dem 14. Lebensjahr: Es gilt per Regelung der Region Hannover weiterhin für drinnen und draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder KN95-Maske.

Im Sportbetrieb entfällt die Kopplung an unterschiedliche Warnstufen.

Die Region Hannover hat auf Grundlage der Niedersächsischen Corona-Verordnung ebenfalls am 23.02.2022 entsprechende weiterführende Regelungen mit Gültigkeit bis zum 03.03.2022 veröffentlicht. Im Sportbetrieb betrifft dies die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95-Maske außerhalb der eigentlichen Sport-Durchführung für Sportangebote, die draußen stattfinden.

Alle notwendigen Informationen findet ihr auf unserer Corona-Sonderseite! Informiert euch bitte auch bei den Ansprechpartnern in euren Sportangeboten, ob einzelne Sportgruppen intern abgesprochen weiterführende Maßnahmen fortsetzen!